Manfred Meybaum
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Hoßkircher Str. 33
88376 Königseggwald
Tel.: +4915164598824
Fax: 07587/9503515
www.betreuungundgesundheit.de
kontakt@betreuungundgesundheit.de
Sie können auch einfach das Kontaktformular unten ausfüllen und im Nachrichten Feld Ihr Anliegen schreiben. Wenn Sie es wünschen rufe ich Sie auch gerne
zurück!
Preise
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz können unter bestimmten Voraussetzungen nach §39 (Verhinderungspflege) oder
über Betreuungsleistungen § 45a abgerechnet werden. Wir berechnen für eine Tagesbetreuung in der Gruppe ab 70€, eine Halbtagesbetreuung ab 40€ (Stand Mai 2018). Behörden, Träger, Stiftungen und
Firmen die mit Gruppen kommen erhalten einen extra Preis auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns. Eine Abrechnung kann auf Wunsch auch direkt mit der Pflegekasse erfolgen! Unsere Stundensätze für
Personen mit einem sogenannten Persönlichen Budget liegen bei 30€-40€ (je nach Aufwand und Zielsetzung, Stand März 2020). Für weitere Informationen und intensivere Beratungen stehen Ihnen auch
die Landratsämter oder der EUTB gerne zur Verfügung. Telefonnummern, Adressen und Ansprechpartner geben wir gerne weiter!
Bei Ausflügen rechnen wir, wenn nichts anderes vereinbart wurde, auf Stundenbasis ab. Hier können Eintrittsgelder oder sonstige Gebühren anfallen, die privat extra zu bezahlen sind. Gerne informieren wir Sie hierzu im Vorfeld.
Kinder / Jugendliche ohne Behinderung sind sehr gerne willkommen. Da hier eine 1-3 Betreuung in der Regel nicht notwendig
ist, berechnen wir je nach Aktivität für eine Tagesbetreuung (in der Gruppe) ab 30€.
Bogenkurse:
Einzelunterricht 90€ (ca. 3 Stunden)
Bogenschießen in der Gruppe: Teilnehmer 4-6, 90-120min, ab 25€ / Person
(inkl. Ausrüstung)
Betriebliche Gesundheitsförderung:
Gesundheitstag, Motivationstag, 10-16 Uhr, ab 50€/Teilnehmer inkl. Essen und alkohlfreie Getränke
Bogenkurs, 4 mal 90-120min, ab 40€ / Person
Heilpraktikerleistungen:
Einzelsitzungen: ab 40€ / Stunde
Gruppensitzungen: ab 25€ je nach Dauer und Thema
Hinweis: Als Heilpraktiker (HPP) besitze ich die Heilerlaubnis nach § 1 des Heilpraktikergesetz und arbeite privat. Eine direkte Abrechnung mit einer Krankenkasse ist dem Heilpraktiker nicht möglich. Mittlerweile gibt es Krankenkassen oder Zusatzversicherungen wo eine Behandlung bei einem Heilpraktiker unter bestimmten Kriterien bezuschusst werden kann. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Krankenkasse.