Betreuung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Unterstützung bei der Grundpflege
Neu: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Prävention und Gesundheitsförderung für Firmen und Privat
Wir sind anerkannt nach der neuen Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg (UstA-VO BW) vom 17. Januar 2017 und
dürfen Unterstützung und Entlastung im Alltag nach § 45a Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Personen mit Behinderung und/oder psychischer Auffälligkeiten anbieten.